Eine stumpfmechanische Einwirkung mit dem Stein auf die rechte Schädelseite würde zwanglos die Verlagerung von Knochenbruchstücken nach schädelinnenwärts erklären. Auch der offene Scharnierbruch durch die mittleren Schädelgruben […], der eine Gewalteinwirkung von einer Kopfseite zur anderen aufzeigt, wäre ebenfalls mit einer komprimierenden Gewalt gegen den liegenden Kopf zu vereinbaren. In diesem Sinne liessen sich die ausgedehnten Hautein- und -unterblutungen, Hautvertrocknungen und Oberhautdefekte der linken Kopfseite als Widerlagerverletzungen interpretieren.