Eine mögliche ermittelte Position des Steins in Relation zum Kopf, die die knöchernen Verletzungen an der rechten Kopfseite und die geformt imponierenden Verletzungen teils abdeckt, ist [beiliegend] dargestellt. Mangels weiterführenden individuellen Übereinstimmungsmerkmalen zwischen den geformt imponierenden Verletzungen am Kopf und der Form des Steins konnte der vorliegende sichergestellte Stein nicht eindeutig den Kopfverletzungen zugeordnet werden. Es bleibt zu berücksichtigen, dass keine Erkenntnisse darüber vorliegen, ob und wenn ja wie weit die Kapuze der von der Verstorbenen getragenen Winterjacke während der Verletzungsentstehung den Kopf bedeckt hat.