19 ausschliesslich am Kopf relevante Verletzungen erlitt, verstärken ihre auf dem Stein sichergestellten Haare diesen Schluss. Zur weiteren Abklärung gab die Staatsanwaltschaft ein Gutachten zum Vergleich des Steins mit den Kopfverletzungen des Opfers in Auftrag (pag. 925). Dem morphometrischen Gutachten des IRM Bern vom 29. August 2022 (pag. 926 ff.) lässt sich namentlich Folgendes entnehmen (pag.