Das Profil eines DNA-Asservates (Ass. Nr. 103.8; Mischprofil) entspricht sowohl dem Profil des Opfers wie auch dem Profil der Beschuldigten. Die DNA-Profile der restlichen ausgewerteten DNA-Asservate konnten nicht interpretiert werden (pag. 969). Mit forensisch-molekularbiologischem Gutachten vom 27. Oktober 2022 (pag. 950 ff.) wurde der Beweiswert des Mischprofils (Ass. Nr. 103.8) dahingehend berechnet, als dass es über eine Milliarde Mal wahrscheinlicher ist, dass die Spur auf dem Stein vom Opfer und der Beschuldigten stammt als vom Opfer und einer nicht mit der Beschuldigten verwandten Person (pag.