1004 und 1006 ff.). Aufgrund der äusserlichen Beurteilung dürfte der Stein – welcher gemäss kriminaltechnischer Untersuchung ein Gewicht von ca. 8.1 Kilogramm und eine Grösse von ca. 25 x 20 x 16 cm aufweist (pag. 1037) – ursprünglich zum Teil ins Erdreich eingegraben gewesen sein. Ab dem Stein (Ass. Nr. 103) wurden ein Blutasservat (Ass. Nr. 103.3) sowie acht DNA-Asservate (Ass. Nrn. 103.4 bis 103.11) ausgewertet. Dabei konnten drei DNA-Asservate (Ass. Nrn. 103.6, 103.7 und 103.9) dem Opfer zugeordnet werden. Das Profil eines DNA-Asservates (Ass.