10.2.3 Würdigung der Kammer Zum Stein als Tatwaffe Wie sich dem Rapport Forensik vom 27. August 2022 entnehmen lässt, wurde am 2. Februar 2022 eine organisierte Geländesuche am Leichenfundort sowie in dessen Umgebung durchgeführt. Anlässlich dieser Geländesuche wurde ca. sechs Meter nördlich des Leichenfundorts im Dornengestrüpp ein Stein mit Blutanhaftungen festgestellt, wobei der Stein beim Auffinden offenbar so ausgerichtet war, dass die Blutanhaftungen erst nach Umdrehen des Steins mit einem Stock ersichtlich wurden (pag. 965; pag. 967; vgl. auch Fotografien auf pag. 1004 und 1006 ff.).