Bei der Hafteröffnung habe die Beschuldigte erklärt, sie wolle, dass die Polizei wisse, was sie alles angefasst habe. Es sei logisch und offensichtlich, dass die Beschuldigte beim Versteck viel angefasst habe, wobei die Polizei nicht entsprechend nachgefragt habe. Es stelle sich die Frage, weshalb die Beschuldigte dies nur in Bezug auf den Stein erwähne, der effektiv als Tatwaffe eingesetzt worden sei, und nicht etwa auch in Bezug auf einen Ast oder ein Holzstück oder einen vergleichbaren Gegenstand, welcher auch als Tatwaffe hätte verwendet werden können. Die Beschuldigte komme immer wieder auf den Stein zurück und rücke diesen stark ins Zentrum.