Entscheidend sei, dass am Stein noch ein weiteres DNA-Profil gefunden worden sei, nämlich dasjenige der Beschuldigten. Zwar sei es nur ein Mischprofil, aber mit Verweis auf die Beweiswertberechnung des IRM bestünden keine Zweifel, dass es das Profil der Beschuldigten sei. Die Beschuldigte habe den Stein von sich aus erwähnt. Sie habe vermutet, dass damit etwas passiert sein könnte. Es stelle sich die Frage, wie sie darauf komme. Dass ihre Tochter mit dem Stein getötet worden sei, sei klassisches Täterinnenwissen. Bei der Hafteröffnung habe die Beschuldigte erklärt, sie wolle, dass die Polizei wisse, was sie alles angefasst habe.