Die Vorinstanz bringe dann in willkürlicher Weise Handschuhe ins Spiel, um aus einem Entlastungsbeweis ein Indiz zu machen, das gegen die Beschuldigte verwendet werden könne. Im Übrigen weise das Tragen von Handschuhen eher auf eine Dritttäterschaft als auf die Beschuldigte hin. Hätte die Beschuldigte Handschuhe getragen, hätte sie diese überdies irgendwo entsorgen müssen. Es sei aber nichts gefunden worden, auch keine Blutspuren in der Nasszelle. Sodann werde der Beschuldigten vorgeworfen, den Stein proaktiv erwähnt zu haben.