Dies müsse ein Loch im Boden sowie Spuren an den Händen der ausgrabenden Person hinterlassen haben. Am Leichenfundort sei aber kein Loch gefunden worden, das zum Stein passe. Dieser sei tatsächlich dorthin gebracht worden. Am Stein habe es Kontaktspuren von †C.________, wobei die Beschuldigte bestätigt habe, dass ihre Tochter den Stein beim Versuch, diesen auszugraben, angefasst habe. Bei der Obduktion seien jedoch keine Erd- oder Steinrückstände an den Händen von †C.________ gefunden worden. Sie müsse an einem anderen Tag als am 1. Februar 2022 mit dem Stein in Kontakt gekommen sein.