Auffällig sei auch ihre Aussage anlässlich der Hafteröffnung, sie habe den Stein erwähnt, damit die Ermittlungsbehörden wüssten, was sie und ihre Tochter im Versteck alles angefasst hätten, damit sich der Verdacht nicht möglicherweise noch auf sie richte (pag. 3550 f., S. 52 f. der vorinstanzlichen Urteilsbegründung).