Die Vorinstanz erwog in einem ersten Schritt, die Aussage der Beschuldigten, wonach sie den Stein auf Wunsch ihrer Tochter vom Waldeingang bis zum Versteck getragen habe, was einer Strecke von ca. 300 Metern bergauf in den Wald entspreche, erscheine unlogisch, da die Beschuldigte gemäss eigenen Angaben Asthma habe. Weiter mute seltsam an, dass die Beschuldigte ausgesagt habe, ihre Tochter habe den Stein unbedingt zum Spielen gewollt, wobei sie auf Frage, welche Rolle der Stein gespielt habe, aber angegeben habe, dass dieser keine Rolle gespielt habe.