(nachfolgend: Staatsanwaltschaft) wird die nachfolgende Beweiswürdigung in dreizehn einzelne Themenbereiche gegliedert. Dabei wird zunächst auf den aufgefundenen Stein und die diesbezüglichen Aussagen der Beschuldigten, auf die Anwesenheit der Beschuldigten in ihrer Wohnung sowie auf die Sichtung der Beschuldigten und ihrer Tochter durch F.________ eingegangen, bevor die weiteren Themenbereiche beleuchtet werden. Anschliessend folgen die Erwägungen zur Möglichkeit einer Dritttäterschaft, bevor eine Gesamtwürdigung der Indizien vorzunehmen und auf die subjektive Seite einzugehen ist.