__ Spielen zu gehen, wobei sie erst um 18:30 Uhr erfahren habe, dass ihre Tochter nie dort gewesen sei (vgl. E. II.10.3.3 hiernach). Zusammen mit ihren spontanen Angaben zum Stein sowie weiteren Ermittlungserkenntnissen ergab dies einen hinreichenden Tatverdacht gegen die Beschuldigte, weshalb sie am Abend des 2. Februars 2022 in Untersuchungshaft genommen wurde (vgl. pag. 5 ff. und pag. 35 f.). Teilweise ausgehend vom Parteivortrag der Regionalen Staatsanwaltschaft (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) wird die nachfolgende Beweiswürdigung in dreizehn einzelne Themenbereiche gegliedert.