und ihre Mutter zweimal angetroffen, beim zweiten Mal habe er gesehen, wie sie den Waldweg hinauf in den N.________wald gegangen seien (pag. 673 f.). Dieser Hinweis stand im Widerspruch zu den bisherigen Angaben der Beschuldigten, die bis zu diesem Zeitpunkt – und im Übrigen auch während des gesamten Verfahrens – angab, ihre Tochter sei um 16:30 Uhr von ihrer Wohnung allein losgegangen, um zu ihrer Kameradin Q.________ Spielen zu gehen, wobei sie erst um 18:30 Uhr erfahren habe, dass ihre Tochter nie dort gewesen sei (vgl. E. II.10.3.3 hiernach).