10. Konkrete Beweiswürdigung 10.1 Vorbemerkungen Da keine direkten Beweismittel für die Täterschaft vorliegen, ist die Frage nach der Täterschaft der Beschuldigten resp. nach einer Dritttäterschaft anhand verschiedener Indizien zu prüfen. Zum besseren Verständnis der nachfolgenden Beweiswürdigung erscheint es angezeigt, vorab die wesentlichsten Geschehnisse zwischen dem Auffinden des Opfers im Wald durch die Beschuldigte und ihre Mutter am Abend des 1. Februars 2022 um ca. 19:00 Uhr und der Inhaftnahme der Beschuldigten am 2. Februar 2022 um 19:25 Uhr in der gebotenen Kürze darzulegen: