gleichentags um ca. 12:50 Uhr beim Polizisten X.________, wobei er angab, die Beschuldigte und das Opfer am Vortag um ca. 16:45 Uhr und 16:50 Uhr auf dem Weg Richtung Wald gesehen zu haben (pag. 673 f.). Wie sich dem Protokoll der Einvernahme von Polizist X.________ vom 4. Mai 2023 entnehmen lässt, hat dieser bereits zu diesem Zeitpunkt vom Nachtdienst erfahren, dass die Beschuldigte evtl. in Verdacht komme für das interessierende Delikt, weshalb er die Information als wichtig eingeschätzt und an das Dezernat Leib und Leben weitergeleitet hat (pag. 1953 Z. 88 ff.), woraufhin er angewiesen wurde, F.________ auf die Polizeiwache zu bringen (pag. 1954 Z. 95 ff.).