9 massnahmen ein. Diese wurden nach 39 Minuten bei Erfolglosigkeit um 20:04 Uhr abgebrochen und es wurde der Tod festgestellt (pag. 886). Die Beschuldigte bestreitet, ihre Tochter †C.________ am 1. Februar 2022 erschlagen und getötet zu haben. Diesbezüglich bringt sie zusammengefasst vor, ihre Tochter habe an jenem Tag, nachdem sie gegen 15:20 Uhr von der Schule nach Hause gekommen sei, die Wohnung um ca. 16:30 Uhr allein verlassen, um zu ihrer Kameradin Q.________ spielen zu gehen.