890). Unbestritten und erstellt ist auch, dass sich die Beschuldigte und ihre Mutter, E.________, am Abend des 1. Februars 2022 zu einem «Versteck» im N.________wald begaben, wo die Beschuldigte mit ihrer Tochter am 24. Januar 2022 ein sehr einfaches, aus ein paar Ästen bestehendes Hüttli gebaut hatte (nachfolgend: Waldversteck). Dort trafen die Beschuldigte und ihre Mutter auf die leblose †C.________, woraufhin E.________ um 19:09 Uhr telefonisch die Notrufzentrale avisierte (pag. 662; pag. 665 ff.; pag. 996). Die avisierte Notärztin leitete vor Ort noch Reanimations-