8. Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Das Verletzungsbild und der am 1. Februar 2022 zwischen 15:20 Uhr und 19:09 Uhr eingetretene Tod der Tochter der Beschuldigten, †C.________ (nachfolgend: †C.________), ist unbestritten und erstellt. Demnach erlitt †C.________ durch Gewalteinwirkung gegen den Kopf insbesondere ein schweres Kopf- bzw. Schädel-Hirn-Trauma mit beidseitig am Kopf vorhandenen, rechtsseitig betonten Verletzungen der Kopfhaut und des darunterliegenden Weichteilgewebes.