Der Beweggrund von A.________ für die Tat war besonders verwerflich: A.________ hatte Schwierigkeiten in der Lebensbewältigung als alleinerziehende Mutter, insbesondere der Gestaltung partnerschaftlicher Beziehungen (vgl. u.a. Trennung von W.________ am 27.12.2021) und in der eigenen Bedürfnisbefriedigung (vgl. insbesondere ihr Interesse an Ausgang und «Partyleben»), wobei A.________ ihre Tochter dafür als (Mit-)Grund ansah. A.________ empfand ihre Tochter in diesen Bereichen als eine Last bzw. Hindernis (unerwünschtes Kind).