Sie ging heimtückisch vor (besonders verwerfliche Art der Ausführung), indem sie ihre ahnungslose Tochter, welche ihr vertraute und von ihr abhängig war, bei angehender Dämmerung – unter einem Vorwand – in den Wald zu ihrem gemeinsamen Versteck lockte, um sie dort zu erschlagen bzw. zu töten. Beim Versteck im Wald schlug sie mit einem grossen Stein (ca. 8100 g schwer) und evtl. einem weiteren unbekannten Gegenstand, evtl. weiteren unbekannten Gegenständen, welche/n sie vermutlich zuvor dort deponiert hatte oder sie am 01.02.2022 mitführte, heftig und mehrfach auf den Kopf des wehrlo-