Dabei handelte A.________ besonders skrupellos: Sie hatte die Tat im Voraus geplant. Sie ging heimtückisch vor (besonders verwerfliche Art der Ausführung), indem sie ihre ahnungslose Tochter, welche ihr vertraute und von ihr abhängig war, bei angehender Dämmerung – unter einem Vorwand – in den Wald zu ihrem gemeinsamen Versteck lockte, um sie dort zu erschlagen bzw. zu töten.