Liegen keine direkten Beweise vor, ist nach der Rechtsprechung auch ein indirekter Beweis zulässig. Beim Indizienbeweis wird aus bestimmten Tatsachen, die nicht unmittelbar rechtserheblich, aber bewiesen sind (Indizien), auf die zu beweisende, unmittelbar rechtserhebliche Tatsache geschlossen (Urteile des Bundesgerichts 6B_736/2024 vom 13. Januar 2025 E. 2.3.2, 6B_916/2023 vom 1. Oktober 2024 E. 2.2 und 6B_546/2023 vom 13. November 2023 E. 1.2.3). Indizien sind Hilfstatsachen, die, wenn selber bewiesen, auf eine andere, unmittelbar rechtserhebliche Tatsache schliessen lassen.