3. Die erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten seien vollständig dem Kanton Bern aufzuerlegen. 4. A.________ sei eine Genugtuung von CHF 200.00 pro Tag für die übermässige und ungerechtfertigte Haft ab dem 2. Februar 2022 bis zum Urteil des Obergerichts des Kantons Bern zu sprechen. 5. Es sei festzustellen, dass das Beschleunigungsverbot verletzt worden ist. 6. Die weiteren Verfügungen seien von Amtes wegen zu treffen.