3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen In der Berufungserklärung vom 31. Juli 2024 stellte die Verteidigung namens der Beschuldigten diverse Beweisanträge (vgl. pag. 3589 ff.). Mit Beschluss vom 19. November 2024 (pag. 3687 ff.) wies die Kammer den Antrag auf Edition der Logfiles und Anrufprotokolle des Mobiltelefons von F.________ für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis und mit 2. Februar 2022 ab.