2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete die Verteidigung von A.________ (nachfolgend: Beschuldigte) am 17. Juni 2024 fristgerecht Berufung an (pag. 3491). Mit Verfügung vom 11. Juli 2024 stellte die Vorinstanz den Parteien die schriftliche Urteilsbegründung, datierend vom 10. Juli 2024, zu (pag. 3582 f.; pag. 3499 ff.). Am 31. Juli 2024 reichte die Verteidigung form- und fristgerecht die Berufungserklärung ein (pag. 3587 ff.). Darin focht sie das vorinstanzliche Urteil vollumfänglich an, soweit es nicht die Höhe der Entschädigung für die amtliche Verteidigung im erstinstanzlichen Verfahren betrifft (pag.