1. Zu einer Geldstrafe von 3 Tagessätzen zu CHF 50.00, ausmachend total CHF 150.00, als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg vom 30. Mai 2023. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt. Die Polizeihaft von 3 Tagen wird vollumfänglich an die Geldstrafe angerechnet. 2. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 7'600.80. 3. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 3’000.00. III. Weiter wird verfügt: