Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 3. Mai 2024 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als 1. Das Strafverfahren gegen A.________ 1.1 wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen am 15. Oktober 2020 in C.________ durch Besitz von Marihuana von total ca. 14.2 Gramm brutto zum Eigenkonsum; 1.2 wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen am 15. Oktober 2020 in Bern durch Konsum von Marihuana infolge Verjährung ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten eingestellt wurde.