27 27. DNA-Profil Das DNA-Profil und die erfassten biometrischen erkennungsdienstlichen Daten vom Beschuldigten (PCN ________) sind aufgrund der Verurteilung zu einer bedingten Geldstrafe nach Ablauf der gesetzlichen Frist von zehn Jahren zu löschen (Art. 16 Abs. 2 Bst. a i.V.m. Art. 16 Abs. 3 DNA-ProfilG und Art. 354 Abs. 4 Bst. a StGB). 28 VII. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: I.