26. Beschlagnahmtes Bargeld Das Gericht verfügt die Einziehung von Vermögenswerten, die durch eine Straftat erlangt worden sind oder dazu bestimmt waren, eine Straftat zu veranlassen oder zu belohnen, sofern sie nicht dem Verletzten zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes ausgehändigt werden (Art. 70 Abs. 1 StGB). Das beschlagnahmte Bargeld in der Höhe von CHF 40.00, welches auf dem Verkauf von Marihuana an F.________ zurückgeführt werden kann, wird als Drogenerlös eingezogen. Der restliche Betrag von CHF 540.00 wird der G.________ GmbH zurückgegeben.