26 23. Anrechnung von Untersuchungs- und Sicherheitshaft Die ausgestandene, dreitägige Polizeihaft vom 15. Oktober 2020 bis zum 17. Oktober 2020 wird in Anwendung von Art. 51 StGB vollumfänglich an die Geldstrafe angerechnet. V. Kosten und Entschädigung