965) wurde der Beschuldigte mit Urteil der Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg vom 1. Juni 2023 wegen Fahrens eines Motorfahrzeuges in angetrunkenem Zustand mit qualifizierter Atemalkohol- oder Blutalkoholkonzentration, Alkoholgehalt 0.55 Milligramm (Begehungszeit: 4. Februar 2023) zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 90.00 verurteilt. Die vorliegend zu beurteilende Tat wurde somit vor der Verurteilung durch die Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg begangen und ebenfalls mit einer Geldstrafe sanktioniert, womit eine Zusatzstrafe auszufällen ist. In Anwendung von Art.