20. Retrospektive Konkurrenz Vorliegend steht eine Straftat zur Beurteilung, die der Beschuldigte am 20. Oktober 2020 begangen hat. Gemäss Strafregisterauszug vom 30. Mai 2025 (pag. 965) wurde der Beschuldigte mit Urteil der Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg vom 1. Juni 2023 wegen Fahrens eines Motorfahrzeuges in angetrunkenem Zustand mit qualifizierter Atemalkohol- oder Blutalkoholkonzentration, Alkoholgehalt 0.55 Milligramm (Begehungszeit: 4. Februar 2023) zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 90.00 verurteilt.