19. Täterkomponenten Der Beschuldigte ist vorbestraft. Er wurde am 10. Oktober 2019 von der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln zu einer bedingten Geldstrafe von 48 Tagessätzen zu CHF 50.00 und einer Verbindungsbusse von CHF 600.00 verurteilt. Er hat zudem während hängigen Verfahrens erneut delinquiert. So wurde er durch die Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg am 30. Mai 2023 wegen Fahrens ei-