18. Fazit Tatkomponenten Das Tatverschulden ist im Verhältnis zum Strafrahmen von drei Tagessätzen Geldstrafe bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe insgesamt als äusserst leicht zu bezeichnen. Unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände erachtet die Kammer eine Strafe von 5 Tagessätzen Geldstrafe als dem Tatverschulden des Beschuldigten angemessen.