16. Objektive Tatkomponenten Das Betäubungsmittelstrafrecht dient dem Schutz der Volksgesundheit (BGE 122 IV 211 E. 4). Die Richtlinien des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS) vom 1. Januar 2019 sehen für den Handel mit bis zu 100 Gramm Marihuana eine bis fünf Strafeinheiten vor (VBRS- Richtlinien, S. 26). Der Beschuldigte verkaufte ca. 5 Gramm brutto Marihuana für CHF 40.00 an F.________, zudem besass er weitere 21.3 Gramm brutto, teilweise bestimmt zum Verkauf.