Er machte oberinstanzlich auf einmal geltend, nicht nur sei er auf pag. 44 – entgegen der dort polizeilich vermerkten Deklaration – nicht die Person auf dem Hocker, der Stand dieses Hockers auf dem Foto entspreche auch nicht dem Anhalteort, wobei er seinen Anhalteort im Folgenden umständlich und wortreich an einem Ort innerhalb des Sichtfelds gemäss pag. 51/729 verortet haben wollte (pag. 995 Z. 1 ff.). Er versuchte damit offensichtlich seinem Argument Nachdruck zu verleihen, dass man bei (rechtzeitiger) Edition der Überwachungsvideos Entlastendes hätte feststellen können, weil alle seine Handlungen am Tresen dort aufgezeichnet worden wären.