988 Z. 5 f.). Dem Anzeigerapport der Kantonspolizei ist zu entnehmen, dass die Polizei dieser Frage nachging und zum Schluss kam, die Kameras im Eingangsbereich hätten den Verkauf von Marihuana mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht aufzeichnen können, da sich die Verkäufe an der Bar ereigneten (pag. 60). Den Akten ist zu entnehmen, dass auch der Tresenbereich teilweise videoüberwacht war. Das Sichtfeld dieser Kamera ist auf pag. 51 und 729 ersichtlich. Die Aussagen des Beschuldigten zu seiner Position in Bezug auf dieses Sichtfeld überzeugen nicht. Er machte oberinstanzlich auf einmal geltend, nicht nur sei er auf pag.