Betreffend der sichergestellten Plastiksäckchen auf der Barinsel gab der Beschuldigte hingegen an, diese Säcklein habe er früher einfach gebraucht für Süssigkeiten. Heute gebe er sie den Leuten auch so mit, wenn sie etwas gekauft hätten, anders als in Grips [Druckverschlussbeuteln] (pag. 87 Z. 301 ff.). Nach Durchlesen des Protokolls erklärte er, damit sei gemeint, dass wenn ihn jemand nach einem Grip frage, er ihnen keines so mit dem Kleber gebe, sondern eben so einen Pastiksack (pag. 88 Z. 307 f.).