Für den Verkauf von CBD verwendet der Beschuldigte gemäss eigenen Angaben nur verschweisste Faltbeutel (pag. 986 Z. 44 ff.: «Grips, also nicht klassische, durchsichtige Minigrips, sondern es sind schwarze oder grüne Faltbeutel, welche nicht lichtdurchlässig sind und diese waren versiegelt. Jedes wird mit dem Vakuumgerät oben dran zugeschweisst. Also wenn man den Beutel öffnet, muss man zuerst oben dran das abreissen, sonst kann man gar nichts herausnehmen aus dem Beutel.»). Betreffend der sichergestellten Plastiksäckchen auf der Barinsel gab der Beschuldigte hingegen an, diese Säcklein habe er früher einfach gebraucht für Süssigkeiten.