_ sichergestellte Marihuana aus ein und derselben Quelle stammt, nämlich vom Beschuldigten. Eine Rolle dieser Plastiksäckchen wurde bei der Hausdurchsuchung neben der Grammwaage auf der Barinsel aufgefunden (pag. 211 und 110 Z. 284). In genau solchen Säckchen befand sich auch das bei der Effektenkontrolle der Bar-Gäste gefundene Marihuana (vgl. pag. 23; pag. 171 Z. 30 f.; pag. 188 Z. 71 ff. [«Chräschiseckli», statt der im Drogendetailhandel üblichen Minigrips]; pag. 195). Für den Verkauf von CBD verwendet der Beschuldigte gemäss eigenen Angaben nur verschweisste Faltbeutel (pag.