gab der Polizei gegenüber an, er habe zusammen mit P.________ für CHF 35.00 Marihuana gekauft. Er kaufe das Marihuana in der E.________(Lokal) (pag. 195). P.________ gab seinerseits übereinstimmend an, er habe den bei ihm gefundenen Joint in der Bar durch seinen Kollegen gekauft und ihm dafür CHF 25.00 gegeben. Q.________ sei dann an die Bar gegangen und habe für glaublich CHF 35.00 Marihuana gekauft, welches sie dann in der Bar geraucht hätten (pag. 196 f.). Diese Aussagen erscheinen glaubhaft. Es ist kein Grund ersichtlich, weshalb Q.________ bezüglich des Kaufs am Bartresen falsche Angaben hätten machen sollen.