108 Z. 197 f.; pag. 109 Z. 215 ff.), sagte er vor Obergericht implizit aus, dass er darin ein Gramm oder mehr Marihuana verbaue (pag. 991 Z. 37 ff.). Der Beschuldigte versuchte somit offensichtlich auch, seinen eigenen Konsum zwar vage zu halten (zwei bis acht Joints), aber doch genügend hoch, um das sichergestellte Marihuana als Eigenkonsum ausgeben zu können (1 Gramm pro Joint; Konsum alle zwei Monate). Dieses Aussageverhalten wirkt kalkuliert und wenig glaubhaft. Auch die Behauptung, es sei eine einmalige Sache gewesen, dass er [deliktisches] Marihuana zum Eigenkonsum in die Bar mitgebracht habe (pag. 836 Z. 42;