88 Z. 324 ff.). Anlässlich seiner vierten Einvernahme vom 16. März 2021 wurde ihm vorgehalten, dass F.________ ihn in einer Fotovorweisung zweifelsfrei wiedererkannt und angegeben habe, von ihm THC-haltiges Marihuana gekauft zu haben. Darauf meinte der Beschuldigte, ihm sei zu Ohren gekommen, dass in der Bar gedealt worden und dabei der Name W.________ gefallen sei (pag. 111 Z. 321 ff.), bzw. dass ein W.________ in seiner Bar Marihuana verkauft habe (pag. 112 Z. 362 f.). Zudem gab er an, er habe erfahren, dass neben W.________ wohl noch andere Personen in seinem Lokal dealen würden (pag. 112 Z. 396 ff.).