Er musste nicht davon ausgehen, dass die Verpackung der Drogen später wichtig sein könnte. Die Verwechslung im Protokoll zwischen Papier- und Plastiksäckchen (solche wurden im der E.________(Lokal) gefunden) lässt sich sodann plausibel durch sprachliche Hindernisse erklären. So wurde die Einvernahme trotz Muttersprache Urdu im Einverständnis mit dem Beschuldigten in Englisch und ohne Beizug einer Übersetzung durchgeführt (vgl. pag. 170 Z. 2 ff.). Dass dabei Papier- statt Plastiksäckchen auf Deutsch notiert (resp. rückübersetzt) wurde, erscheint kein Nachweis für eine ursprünglich widersprüchliche Aussage.