16 huana aufbewahrt worden sei (pag. 177 Z. 154 f.). Dieser Widerspruch lässt nach Ansicht der Kammer jedoch den Rest des geschilderten Ablaufs nicht als unglaubhaft erscheinen, da er leidglich Nebensächlichkeiten und nicht das Kerngeschehen betrifft. Ausserdem handelt es sich aus der damaligen Perspektive von F.________ um ein unwichtiges Detail. Er musste nicht davon ausgehen, dass die Verpackung der Drogen später wichtig sein könnte.