15 halten wurde (vgl. pag. 170 Z. 15 ff.), welches sich zudem in einem Plastiksäckchen befand, wie sie auch in der Bar beschlagnahmt wurden (vgl. pag. 23). Für die Glaubhaftigkeit seiner Aussage spricht sodann seine überschiessende Selbstbelastung. Er gab spontan und ohne Not an, bereits zwei Wochen zuvor in der E.________(Lokal) Marihuana erworben zu haben (pag. 171 Z. 50), und dass er ca. 1-2 Joints pro Woche rauche (pag. 172 Z. 84). Darüber hinaus zeigte er sich einsichtig über sein eigenes Fehlverhalten (pag. 171 Z. 25, pag. 172 Z. 90, pag. 178 Z. 158 f.).