Dies spricht nach Ansicht der Kammer dagegen, dass er den Kauf im Sinne einer Schutzbehauptung lediglich erfunden hat, um von einer eigenen Dealertätigkeit abzulenken, wie dies von der Verteidigung geltend gemacht wurde. Es bestünde zwar noch die theoretische Möglichkeit, dass er den Verkauf von CBD-Hanf, statt deliktischen Hanfs geschildert hat. Er selber hat aber konstant angegeben, kein CBD, sondern nur THC-haltiges Marihuana zu konsumieren (pag. 171 Z. 44 f.; pag. 177 Z. 143 ff.). Dagegen spricht auch der Umstand, dass er unmittelbar nach Verlassen des Lokals lediglich mit deliktischem Marihuana ange-