Die Aussagen von F.________ sind glaubhaft. Er beschrieb, dass er zur Theke gegangen und vom Geschäftsführer, dem Mann hinter der Theke, bedient worden sei. Er habe nach «Gras» gefragt, was der Beschuldigte mit Kopfnicken bestätigt habe. Dieser habe genau gewusst, was er gewollt habe, und habe unter die Theke gegriffen, welche für die Kunden nicht einsehbar sei, um ein Papiersäcklein mit Marihuana hervorzunehmen (pag. 171 Z. 34 ff.). Als Preis nannte F.________ konstant CHF 40.00 (pag. 171 Z. 66; pag. 175 Z. 47), welchen er mit zwei 20er Noten bezahlt habe (pag.